Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht sind die Rad- und Wanderwege sowie MTB-Strecken, die im Zuständigkeitsbereich des Eigenbetriebs Touristik & Freizeit Sankt Wendeler Land liegen, regelmäßig zu kontrollieren. Daher ist die Stelle als
Aushilfe (m/w/d) zur Qualitätssicherung der Rad- und Wanderwege
im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung bis zum 31. Oktober 2026 zu besetzen.
Deine Aufgabe:
- Kontrolle der Wegezustände: Regelmäßige Kontrolle aller in die Zuständigkeit fallenden Wege jeweils zu Saisonbeginn und ein weiteres Mal im laufenden Jahr sowie zusätzliche Kontrollen nach Ereignissen wie Sturm, Unwetter und nach Mängelmeldung durch Gäste
- Kontrolle der Beschilderung und ggfs. Erneuerung dieser
- Reinigung der Beschilderung
- Gräben/Wege/Rastplätze säubern
- Schnittmaßnahmen
- Hindernisse beseitigen/melden
- Kontrolle von Objekten, Spielgeräten, o. ä. an den Wegen
- Dokumentation der Kontrollen und Weitergabe der Informationen sowie von Mängeln an den Eigenbetrieb Touristik & Freizeit Sankt Wendeler Land
- Bedarfsanalyse von Bänken/Rastmöglichkeiten
- Umbeschilderung verschiedener Wege mit den neuen Logos der jeweiligen Wege gemäß dem neuen CD des Eigenbetriebs Touristik & Freizeit Sankt Wendeler Land/des Landkreises Sankt Wendel
Diese Beschäftigung wird mit einem Stundenlohn von 13,90 Euro einschließlich aller Zeitzuschläge vergütet. Bewerben können sich diejenigen, die die Voraussetzungen für eine „Kurzfristige Beschäftigung“ erfüllen (siehe MJZ_Brosch_QF_Entscheidungshilfe_220311.indd (minijob-zentrale.de).
Bei Interesse an dieser Aushilfstätigkeit bitten wir um Zusendung einer schriftlichen Kurzbewerbung bis spätestens
01. März 2026
an
Für ergänzende Rückfragen steht Ihnen das Personalamt unter der Tel.-Nr. 06851/801-2313 gerne zur Verfügung.
